1.2.8 Gesetze und Normen
en Technical regulations and standards
fr Régulations techniques et normes
Normen:
Referenzieren von ISO und IEC Normen in Vorschriften
Internet-Vademecum:
Behörden, Gesetze
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1 International
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a) Referenzieren von ISO und IEC Normen in Vorschriften
Referenzieren von ISO und IEC Normen in Vorschriften
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Dem Referenzieren von ISO und IEC Normen in Vorschriften ist
höchste Priorität zu geben, da der Verweis von Vorschriften auf
Internationale Normen den bestmöglichen Abbau von Handelshemmnissen
erbringen.
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Dies ist vor allem von den Herausgebern von technischen
Vorschriften zu beachten.
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In den Vorschriften sind nur die grundlegenden Anforderungen
festzulegen und für die technischen Details soll auf Internationale
Normen verwiesen werden.
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Bei diesen Verweisen sind bestimmte Regeln betreffend datierten und
undatierten Verweisen (Bezug auf eine bestimmte Ausgabe der Norm oder nur
Bezug auf die Norm-Nummer) einzuhalten.
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Es wird empfohlen, dass Internationale Normen, auf die in Vorschriften
verwiesen wird, in das nationale Normewerk aufgenommen werden.
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In einem informativen nationalen Vorwort oder informativen nationalen
Anhang solcher in das nationale Normenwerk aufgenommener Internationalen
Normen kann ein Hinweis auf die entsprechenden Vorschriften gemacht werden.
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Bei der Aufnahme von Internationalen Normen in das nationale Normenwerk
ist vor allem darauf zu achten, dass diese Normen nicht EN Normen
widersprechen, da anderslautende EN Normen von den
CEN-Mitgliedern
nicht zurückgezogen werden können.
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Es ist zu erwähnen, dass viele internationalen Normen
bereits als EN-ISO Normen in die nationalen Normenwerke
aufgenommen wurden und weitere noch folgen werden, so dass diesem
Leitfaden die volle Aufmerksamkeit zu schenken ist.
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Dem Prinzip
"Weltweite Anwendbarkeit von Internationalen Normen"
ist auch aus diesem Grunde volle Aufmerksamkeit zu schenken.
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2 Europäische Union (EU)
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a) Die Union
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b) Die Europäische Kommission
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c) Die Beziehungen der Schweiz zur EU
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3 EFTA Europäische Freihandelsassoziation
Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
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EFTA Europäische Freihandelsassoziation
EFTA European Free Trade Association
AELE Association européenne de libre-échange
EFTA en
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4 Schweiz
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a) Technische Handelshemmnisse
Begriffe gemäss schweizerischem Bundesgesetz über die
technischen Handelshemmnisse (SR 946.51)
Technische Handelshemmnisse:
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Technische Handelshemmnisse sind Behinderungen des
grenzüberschreitenden Verkehrs von Produkten aufgrund:
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unterschiedlicher technischer Vorschriften oder Normen,
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der unterschiedlichen Anwendung solcher Vorschriften oder Normen oder
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der Nichtanerkennung insbesondere von Prüfungen,
Konformitätsbewertungen, Anmeldungen oder Zulassungen.
Technische Vorschriften:
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Rechtsverbindliche Regeln, deren Einhaltung die Voraussetzung bildet,
damit Produkte angeboten, in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen,
verwendet oder entsorgt werden dürfen, insbesondere Regeln hinsichtlich:
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der Beschaffenheit, der Eigenschaften, der Verpackung, der
Beschriftung oder des Konformitätszeichens von Produkten,
-
der Herstellung, des Transportes oder der Lagerung von Produkten,
-
der Prüfung, der Konformitätsbewertung, der Anmeldung,
der Zulassung oder des Verfahrens zur Erlangung des Konformitätszeichens.
Technische Normen:
-
Technische Normen sind nicht rechtsverbindliche, durch normenschaffende
Organisationen aufgestellte Regeln, Leitlinien oder Merkmale, welche
insbesondere die Herstellung, die Beschaffenheit, die Eigenschaften,
die Verpackung oder die Beschriftung von Produkten oder die Prüfung
oder die Konformitätsbewertung betreffen.
Konformität:
-
Konformität ist die Erfüllung technischer Vorschriften oder Normen
durch das einzelne Produkt.
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admin.ch
Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (SR 946.51):
Art 3 Begriffe
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b) Notifikation von technischen Vorschriften
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c) New and Global Approach, Normierung, CE Kennzeichnung
SNV Schweizerische Normen-Vereinigung
Aussagen:
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Grundsätzlich ist eine Norm eine Empfehlung und ihr Einsatz freiwillig.
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Wegen der grossen Bedeutung von Normen für das Zusammenspiel von
technischen und wirtschaftlichen Lösungen ist die möglichst breite
Akzeptanz und Anwendung von Normen aber absolut sinnvoll.
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Es gibt allerdings Normen, die nicht nur als Empfehlung zu betrachten
sind.
Solche Normen müssen zwingend eingehalten werden, da
Gesetzgeber oder Behörden in ihren Erlassen (Gesetze und
Verordnungen) verbindlich auf Normen verweisen können.
Dabei handelt es sich vorwiegend um Normen, die Themen wie
Sicherheit, Gesundheit oder Umweltschutz betreffen.
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5 Neues Konzept - Harmonisierte Normen
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a) Neues Konzept/New Approach/La nouvelle approche
de Neues Konzept und Gesamtkonzept
en The New Approach and the Global Approach
fr La nouvelle approche et l'approche globale
Die Richtlinien des neuen Konzepts beruhen auf den folgenden
Prinzipien:
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Die Harmonisierung beschränkt sich auf die wesentlichen Anforderungen.
-
Nur Produkte, die den wesentlichen Anforderungen entsprechen, können
in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
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Bei harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht
und die in nationale Normen umgesetzt worden sind, ist eine
Übereinstimmung mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen
anzunehmen.
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Die Anwendung harmonisierter Normen oder anderer technischer
Spezifikationen bleibt freiwillig, und den Herstellern steht die Wahl
jeder technischen Lösung frei, solange die Konformität mit den
wesentlichen Anforderungen gewährleistet ist.
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Hersteller haben die Wahl zwischen verschiedenen
Konformitätsbewertungsverfahren, die in den anwendbaren Richtlinien
vorgesehen sind.
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New Approach Standardisation in the Internal Market
newapproach.org:
Home
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b) Harmonisierte Europäische Normen
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Eine harmonisierte Norm ist eine Europäische Norm, die im Auftrag
(Mandat) der Europäischen Kommission und des EFTA-Sekretariats erstellt
wurde, um die wesentlichen Anforderungen einer Europäischen Richtlinie
zu unterstützen.
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Nicht jeder Abschnitt einer Europäischen Norm muss durch diesen Auftrag
abgedeckt sein.
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Es können auch zusätzliche Bestimmungen in den
Normtext aufgenommen werden. Man unterscheidet dann zwischen
geregeltem - den Bestimmungen der Europäischen Richtlinien
unterworfenem - und freiwilligem Bereich. Dieser Zusammenhang
wird durch einen Anhang erläutert, der als "Anhang Z" am Ende jeder
mandatierten Norm aufgenommen wird.
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Diese Definitionen von "harmonisiert" gilt nur bei europäischen
harmonisierten Normen, bei ISO hat "harmonisiert" eine andere Bedeutung.
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6 Rechtsverbindlichkeit von Normen
Rechtsverbindlichkeit von Normen
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Zusammenspiel zwischen technischen Vorschriften und Normen
Das New and Global Approach Konzept:
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Durch die technischen Vorschriften (Richtlinien) werden nur die
wesentlichen Anforderungen an das Produkt festgelegt.
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Nur Produkte, die diesen wesentlichen Anforderungen entsprechen
dürfen in Verkehr gebracht werden.
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Von einer Erfüllung der wesentlichen Anforderungen wird ausgegangen,
wenn das Produkte harmonisierten Normen entspricht, die im Amtsblatt
der EG veröffentlicht wurden.
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Zum Nachweis der Konformität mit den wesentlichen Anforderungen
steht dem Hersteller eine Auswahl unterschiedlicher
Konformitätsbewertungsverfahren zur Verfügung.
Diese richten sich nach dem Gefährdungspotential eines Produktes.
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Von einer Erfüllung der wesentlichen Anforderungen wird ausgegangen,
wenn das Produkte harmonisierten Normen entspricht, die im Amtsblatt
der EG veröffentlicht wurden
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Sieht ein Konformitätsbewertungsverfahren den Einbezug einer
unabhängigen Konformitätsbewertungsstelle vor, so muss diese
Stelle für das entsprechende Verfahren von einem Mitgliedstaat
benannt und bei der EG Kommission dafür notifiziert sein.
Diese Stellen werden notified bodies genannt.
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Je nach Produktebereich ermächtigt der erfolgreiche Abschluss
des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens zum Anbringen
der CE-Markierung.
Schweizerisches Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse
(SR 946.51)
Art. 3 Begriffe:
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Technische Vorschriften:
rechtsverbindliche Regeln, deren Einhaltung die Voraussetzung
bildet, damit Produkte angeboten, in Verkehr gebracht, in Betrieb
genommen, verwendet oder entsorgt werden dürfen, insbesondere Regeln
hinsichtlich:
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der Beschaffenheit, der Eigenschaften, der Verpackung, der
Beschriftung oder des Konformitätszeichens von Produkten,
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der Herstellung, des Transportes oder der Lagerung von Produkten,
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der Prüfung, der Konformitätsbewertung, der Anmeldung, der
Zulassung oder des Verfahrens zur Erlangung des Konformitätszeichens;
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Technische Normen:
nicht rechtsverbindliche, durch normenschaffende Organisationen
aufgestellte Regeln, Leitlinien oder Merkmale, welche
insbesondere die Herstellung, die Beschaffenheit, die Eigenschaften,
die Verpackung oder die Beschriftung von Produkten oder die Prüfung
oder die Konformitätsbewertung betreffen.
Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und
Geräten (SR 819.1)
Art. 4a Technische Normen:
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Das zuständige Bundesamt bezeichnet im Einvernehmen mit dem
Staatssekretariat für Wirtschaft1 die technischen Normen, welche
geeignet sind, die grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen zu konkretisieren.
-
Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen.
-
Es kann unabhängige schweizerische Normenorganisationen beauftragen,
technische Normen zu schaffen.
Schweizerische Verordnung über die Sicherheit von einfachen
Druckbehältern (SR 819.122)
Art. 5 Technische Normen:
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Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) bezeichnet die technischen
Normen, welche geeignet sind, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen
zu konkretisieren.
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Soweit möglich bezeichnet es international harmonisierte Normen.
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Es kann unabhängige schweizerische Normenorganisationen beauftragen,
technische Normen zu schaffen.
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Die bezeichneten technischen Normen werden mit Titel und Fundstelle im
Bundesblatt veröffentlicht.
Art. 6 Erfüllung der Anforderungen
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Ist ein Druckbehälter nach den technischen Normen nach Artikel 5
Absatz 1 hergestellt worden, so wird vermutet, dass die grundlegenden
Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
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Wer einen Druckbehälter, der den technischen Normen nach Artikel 5
Absatz 1 nicht entspricht, in Verkehr bringt, muss nachweisen können,
dass der Behälter die grundlegenden Sicherheitsanforderungen auf
andere Weise erfüllt.
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Sind keine grundlegenden Sicherheitsanforderungen festgelegt worden,
so muss nachgewiesen werden können, dass der Druckbehälter nach
den anerkannten Regeln der Technik hergestellt worden ist.
Eigenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherhet
(EKAS)
Richtlinie Nr. 6516 für Druckgeräte:
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Die Koordinationskommission kann zur Gewährleistung einer
einheitlichen und sachgerechten Anwendung der Vorschriften über
die Arbeitssicherheit Richtlinien aufstellen.
Sie berücksichtigt dabei das entsprechende internationale Recht.
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Befolgt der Arbeitgeber solche Richtlinien, so wird vermutet,
dass er diejenigen Vorschriften über die Arbeitssicherheit erfüllt,
welche durch die Richtlinien konkretisiert werden.
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Der Arbeitgeber kann die Vorschriften über die Arbeitssicherheit auf
andere Weise erfüllen, als dies die Richtlinien vorsehen, wenn er
nachweist, dass die Sicherheit der Arbeitnehmer gleichermassen
gewährleistet ist.
Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (SR 784.104)
Art. 40 Zuteilung von NSAP-Adressen:
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Das Bundesamt kann einer Gesuchstellerin eine NSAP-Adresse nach dem
Format ISO-DCC oder ISO-ICD zuteilen, wie sie in der ITU-T-Empfehlung
X.2131 ISO/IEC-Norm 83482 definiert ist.
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Grundlage für die Zuteilung von ISO-DCC NSAP-Adressen bildet die
Schweizer Norm SN 074 0203.
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Grundlagen für die Zuteilung von ISO-ICD NSAP-Adressen bilden die
technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes.
Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-,
Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge
und Scherzartikel (SR 817.023.41)
Art. 25 Feuerzeuge:
(Anhang 9 Technische Normen für Feuerzeuge):
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Feuerzeuge sind Geräte zur Erzeugung einer Flamme, entzündet an
Funken, welche durch mechanische Reibung an einem Zündstein oder
durch Ausnutzung piezoelektrischer Effekte ausgelöst werden.
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Als Brennstoff dürfen Benzin oder Flüssiggase wie Propan oder
Butan verwendet werden.
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Von Feuerzeugen, die den in Anhang 9 genannten Normen entsprechen,
wird vermutet, dass sie die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
DIN schreibt über Recht und Normung:
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Technische Normen sind keine Rechtsnormen.
Als private Vereine können die Normungsverbände nicht
allgemeinverbindliches Recht setzen.
Das Rechtsetzungsmonopol liegt nach der Verfassung beim Staat.
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Rechtsetzungsmacht wächst den Normenorganisationen auch
nicht dadurch zu, dass Gesetze oder Rechtsverordnungen auf
technische Normen verweisen. Ebenso wenig werden hierdurch
die in Bezug genommenen technischen Regeln in den Rang von
Rechtsnormen erhoben.
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Die Anwendung von Normen ist freiwilliger Natur.
Bindend werden Normen nur dann, wenn sie Gegenstand von Verträgen
zwischen Parteien sind oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung
zwingend vorschreibt.
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Normen sind eindeutige (anerkannte) Regeln, daher bietet der
Bezug auf Normen in Verträgen Rechtssicherheit.
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Im Rechtsstreit billigt ein Richter der DIN-Norm regelmässig den
"Beweis des ersten Anscheins" zu. Eine widerlegbare Rechtsvermutung
(Beweislastumkehr).
Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV-Homepage)
Ist eine Norm Gesetz?
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Es gibt allerdings Normen, die nicht nur als Empfehlung zu betrachten
sind. Solche Normen müssen zwingend eingehalten werden, da
Gesetzgeber oder Behörden in ihren Erlassen (Gesetze und
Verordnungen) verbindlich auf Normen verweisen können.
Dabei handelt es sich vorwiegend um Normen, die Themen wie
Sicherheit, Gesundheit oder Umweltschutz betreffen.
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