1.13.3 Urheberrecht und Copyright
⇒ Ein Copyright-Vermerk kann, muss aber nicht, auf einer
Website aufgeführt werden,
⇒
siehe Webdesign:
Design/Bestandteile einer Website
⇒ Traffic-Klau (Traffic Guards),
⇒
siehe Internet-Grundlagen:
Recht/Traffic-Klau (Traffic Guards)
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1 Allgemein
Begriff: Copyright
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copy = Kopie, right = Recht
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Bezeichnung für das Immaterialgüterrecht an geistigen Werken.
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Es ist dem deutschen Urheberrecht ähnlich, unterscheidet sich jedoch in
wesentlichen Punkten. Bereits der Ansatz ist ein anderer: während das
deutsche Urheberrecht den Urheber als Schöpfer und seine ideelle
Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt stellt, betont das Copyright den
ökonomischen Aspekt.
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Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche
Investitionen zu schützen.
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Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen
zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989
ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann
aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.
Beispiele:
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2 Organisationen
WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum
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Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (engl. World Intellectual
Property Organization, WIPO) wurde 1967 mit dem Ziel gegründet,
Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern.
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3 Inhalte-Klau
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4 Bilder-Klau
Websites
Foren
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5 Foren: Urheberrecht
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6 Urheberrecht bei Wikipedia
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